Größtes Energieeinsparpotential liegt im Gebäudesektor
Bundesrat befasst sich mit Klima- und Energiepolitik in der EU bis 2030…

Bundesrat befasst sich mit Klima- und Energiepolitik in der EU bis 2030
Energieeffizienz ist das zentrale Element der EU-Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft. Der Europäische Rat hat 2007 ehrgeizige energie- und klimapolitische Ziele für 2020 verabschiedet – eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20%, eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20% und eine Verbesserung der Energieeffizienz um 20%.
Auf der Grundlage einer Untersuchung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten und zusätzlicher Prognosen geht die Kommission nun davon aus, dass die EU im Jahr 2020 Energieeinsparungen von rund 18 bis 19% erzielen wird. Allerdings ist etwa ein Drittel der Fortschritte für das Ziel 2020 auf das unerwartet geringe Wirtschaftswachstum während der Finanzkrise zurückzuführen. Weitere Anstrengungen sind daher erforderlich, um das Energieeinsparungsziel der EU bis 2020 noch zu erreichen und ein neues Ziel für die Zeit nach 2020 zu verwirklichen.
Diese Anstrengungen sollen sich auf die folgenden Aspekte konzentrieren:
- Vollzug nationaler Bauvorschriften zur Energieeffizienz von Gebäuden soll gestärkt werden, außerdem sollen Informationen über die Gesamtenergieeffizienz bei Verkauf oder Vermietung angeboten werden;
- Versorgungsunternehmen sollten mit ihren Kunden auf Energieeinsparungen hinarbeiten;
- ausreichende Mittel für stärkere Marktüberwachung der Energieeffizienz von Produkten sollen zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus arbeitet der Europäische Rat bis Oktober 2030 an der Festsetzung von Zielen bis 2030, damit die EU bei den laufenden internationalen Klimaverhandlungen eine aktive Rolle spielen kann. Dabei sollen die Energieeffizienzmaßnahmen auf einer eingehenden Prüfung der zusätzlichen Kosten und Nutzen von Energieeinsparungen beruhen, die über die bisher von der Kommission vorgesehenen 25% hinausgehen. Dieses Einsparungsziel ist mit einer Kostensteigerung von 0,09% für das Energiesystem verbunden. Demgegenüber stehen Einsparungen von 2% bei der Einfuhr fossiler Brennstoffe und ein mengenmäßiger Rückgang der Gaseinfuhren von 13%.
Das vom Europäischen Parlament geforderte Einsparziel von 40% würde sich entsprechend positiver auf die Energieabhängigkeit und den Gasimport auswirken. Zu den weiteren Vorteilen eines ehrgeizigen Ziels zählen außerdem die steigende Versorgungsicherheit, verringerte Treibhausgasemissionen, geringere Luft-, Lärm-, Gewässer-, und Bodenbelastung und ein sparsamere Nutzung von Ressourcen zur Gewinnung, Umwandlung, Beförderung und Nutzung von Energie, sowie positive Nebeneffekte für die menschliche Gesundheit und den Zustand der Ökosysteme.
Als Ergebnis der Kosten-Nutzen-Abwägung enthält die Mitteilung den Vorschlag für ein neues Energieeinsparziel von 30% zum Jahr 2030. Damit wird der klima- und energiepolitische Rahmen bis 2030 vervollständigt, der von der Europäischen Kommission am 22. Januar 2014 verabschiedet worden war. Der Rahmen sieht eine 40%ige Reduzierung der Treibhausgasemissionen, gemessen am Wert von 1990, sowie einen Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 27% des Energieverbrauchs vor und verweist darauf, dass sich das Reduktionsziel für die Treibhausgasemissionen nur dann kosteneffizient erreichen lässt, wenn mehr Energie eingespart wird. Mit dem festgelegten Ziel strebt die Kommission ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den erwarteten Nutzeffekten und Kosten an.
Der Bundesrat nimmt zur Mitteilung der Kommission Stellung und begrüßt deren Beitrag zur Energieeffizienz und zur Versorgungssicherheit. Den Vorschlag der Kommission für ein Energieeffizienzziel der EU von 30% bis 2030 nimmt der Bundesrat zur Kenntnis. Er spricht sich dafür aus, dass bei der Realisierung der Klima- und Energieziele der EU gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Mitgliedstaaten geschaffen werden. Wie die Kommission, sieht auch der Bundesrat das größte Energieeinsparpotential im Gebäudesektor. Um die hier notwendigen Privatinvestitionen zu mobilisieren, sollen die Mitgliedstaaten Mittel des Kohäsionsfonds einsetzen.