Erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber
Mazedonien, Serbien und Bosnien Herzegowina in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen…

Mazedonien, Serbien und Bosnien Herzegowina in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen
Der Bundesrat hat jetzt dem Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Asylrechts die erforderliche Zustimmung erteilt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Das Gesetz stuft Mazedonien, Serbien sowie Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten ein, um so die Dauer der Asylverfahren von Bürgern aus diesen Staaten zu verkürzen. Seit Aufhebung der Visumpflicht für diese drei Länder ist die Zahl der in Deutschland von Staatsangehörigen dieser Staaten gestellten Asylanträge sprunghaft angestiegen und umfasst inzwischen mehr als ein Viertel aller gestellten Asylerstanträge. Von 2003 bis 2013 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) jedoch ca. 90 % aller gestellten Asylerstanträge aus den drei Ländern als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Nur in wenigen Einzelfällen wird im Ergebnis Asyl gewährt oder ein Abschiebungsverbot festgestellt (2013: 21.968 Entscheidungen und Anerkennung von nur 60 Personen). Konkret bedeutet die Änderung für die Antragsteller aus diesen Ländern, dass sie künftig selbst nachweisen müssen, dass sie in ihren Heimatländern verfolgt werden.
Zugleich stimmte der Bundesrat zu, den Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und geduldete Ausländer zu erleichtern, indem sie die Wartefrist für die Aufnahme einer Beschäftigung auf drei Monate verkürzt. Die Verkürzung der Fristen für den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende und Geduldete entspricht einer Forderung, die auch im niedersächsischen Koalitionsvertrag festgeschrieben ist.
Dadurch soll die Bezugsdauer von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verkürzt bzw. die Höhe der von den Ländern bzw. Kommunen zu gewährenden Leistungen verringert werden, indem Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise selbst bestreiten und dadurch ein Stück weit unabhängiger werden.
Die Bundesregierung erklärte im Plenum, dass Bund, Länder und Kommunen angesichts der humanitären Situation in zahlreichen Krisengebieten und erheblich steigender Asylbewerberzahlen vor großen Herausforderungen stehen. Zu ihrer Bewältigung bedürfe es enormer Anstrengungen und einer engen Zusammenarbeit in allen Bereichen der Asyl- und Flüchtlingspolitik. In unmittelbarem Zusammenhang mit der Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsländer um Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien werde die Bundesregierung folgende Schritte unternehmen: die sogenannte Residenzpflicht (räumliche Beschränkung von Asylbewerbern und Geduldeten, die ein Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsbereichs verbietet) ab dem vierten Monat nach Aufenthaltsnahme im Bundesgebiet soll grundsätzlich abgeschafft werden, für Asylbewerber sowie Geduldete soll die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach Ablauf von 15 Monaten nach Aufenthaltsnahme ohne Vorrangprüfung erlaubt werden, im Anschluss an die Erstaufnahmephase soll zukünftig bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein Vorrang von Geldleistungen statt Sachleistungen gelten und schließlich soll im Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen darüber verhandelt werden, wie Länder und Kommunen von den ansteigenden Kosten aufgrund der steigenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern entlastet werden können. Hier sollen besonders der Bereich der Gesundheitsvorsorge und die Kosten für unbegleitete Jugendliche in den Fokus genommen werden.