Erleichterte Unterbringung von Flüchtlingen
Bundesrat bringt Gesetzesinitiative zur Öffnung im Baurecht auf den Weg Kommunen müssen…

Bundesrat bringt Gesetzesinitiative zur Öffnung im Baurecht auf den Weg
Kommunen müssen derzeit eine stark angestiegene Zuwanderung von Flüchtlingen und Asylbewerbern bewältigen. Die aktuellen Zuwanderungszahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gehen davon aus, dass in 2014 mindestens 200.000 Asylanträge gestellt werden. Bis Ende August hatten in Niedersachsen in diesem Jahr bereits 9.703 Menschen zum ersten Mal einen Antrag auf Asyl gestellt. Das ist eine Steigerung um 61,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Die Bundesländer stellen die stark steigenden Zahlen vor enorme Probleme, denn es mangelt oft an Flächen für eine angemessene Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber. Flächen, die zur Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum für den Wohnungsbau benötigt werden, stehen im Regelfall nicht zur Verfügung. Die zeitnahe Nutzung anderer Flächen scheitert vielfach an planungsrechtlichen Vorschriften.
Niedersachsen hatte daher frühzeitig signalisiert, eine Hamburger Initiative im Bundesrat zu unterstützen, die durch Änderungen im Baurecht zur Entlastung der Kommunen in diesem Bereich beitragen will.
In der Gesetzesinitiative, die der Bundesrat am vergangenen Freitag auf den Weg gebracht hat, geht es insbesondere darum, im Rahmen eines zeitlich befristeten Maßnahmengesetzes im Bereich des Rechts der Bauleitplanung und der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Anlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen die bedarfsgerechte Schaffung von öffentlichen Unterbringungseinrichtungen zeitnah zu ermöglichen und zu sichern. Da die Probleme bei der Unterbringung von Flüchtlingen regional nicht in gleicher Weise auftreten, sondern sich vorwiegend auf die Ballungsräume und Wachstumszentren konzentrieren, ist vorgesehen, dass die Länder durch Gesetz bestimmen können, ob von den erleichternden Regelungen des Maßnahmengesetzes Gebrauch gemacht werden soll.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung übersandt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.