Privilegierung von Windenergieanlagen kann künftig eingeschränkt werden
Länderöffnungsklausel beschlossen Windenergieanlagen sind im Außenbereich bauplanungsrechtlich privilegierte Bauvorhaben. Der Gesetzentwurf zur…

Länderöffnungsklausel beschlossen
Windenergieanlagen sind im Außenbereich bauplanungsrechtlich privilegierte Bauvorhaben. Der Gesetzentwurf zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen will den Ländern die Option einräumen, durch Landesregelungen diese Privilegierung einzuschränken. Die Einzelheiten, insbesondere zur Abstandsfestlegung und zu den Auswirkungen der festgelegten Abstände auf Ausweisungen in geltenden Flächennutzungsplänen und Raumordnungsplänen, sind in den Landesgesetzen zu regeln, durch Vorgabe von Abständen. Die Möglichkeit für die Länder, entsprechende Regelungen zu beschließen, soll bis zum 31. Dezember 2015 befristet sein.
Der Deutsche Bundestag hat am 27. Juni 2014 den Gesetzentwurf unverändert angenommen.
Der federführende Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung sowie der Wirtschaftsausschuss empfahlen dem Bundesrat einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen. Hingegen empfahl der mitberatende Umweltausschuss den Vermittlungsausschuss anzurufen, mit dem Ziel, den Gesetzesbeschluss aufzuheben.
Im Plenum fand die Empfehlung des Umweltausschusses, die von Niedersachsen unterstützt wurde, keine Mehrheit. Es gilt damit als gebilligt und wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet.