Länder sehen GmbH mit nur einem Gesellschafter kritisch
Bundesrat nimmt Stellung zu Überlegungen aus Brüssel Es ist ja gut gemeint.…

Bundesrat nimmt Stellung zu Überlegungen aus Brüssel
Es ist ja gut gemeint. Aber auch gut gemacht? Unbestritten: Es bedarf dringend unternehmerischer Initiative und Investitionen, den weniger glücklichen Staaten Europas aus dem wirtschaftlichen Tief zu helfen. Auch die zentrale Rolle, die kleine und mittlere Unternehmen („KMU“ im Politikjargon) für die Wirtschaft anerkanntermaßen spielen, steht außer Frage, gerade in Deutschland. Naheliegend deshalb, dass die Europäische Kommission besonders diese kleinen und mittleren Unternehmen in den Blick nimmt, wenn es um die Wiederbelebung der Wirtschaft geht. Dies umso mehr, da es derzeit nur 2% der europäischen KMU sind, die die Möglichkeiten des Binnenmarktes nutzen und grenzüberschreitend ihre Waren und Dienste anbieten. Erhebliche Hürden liegen dabei in der Unterschiedlichkeit der nationalen Handelsgesetzgebung.
Um diese Hürden zu beseitigen, hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für die europaweit einheitliche Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einem einzigen Gesellschafter vorgelegt. Sie trägt die Bezeichnung „Societas Unius Personae“, kurz „SUP“, und zeichnet sich dadurch aus, dass man sie, erstens, ausschließlich „online“ über Internet einträgt – also ohne vor einer Behörde oder einem Notar erscheinen zu müssen, und, zweitens, lediglich einen einzigen Euro Mindestkapital einlegen muss.
Dieser konsequent minimalistische Ansatz erleichtert zweifelsohne die formelle Gründung – aber schafft er das Vertrauen, das für eine Geschäftsbeziehung mit potentiellen Lieferanten, Kunden und Gläubigern erforderlich ist? Der Bundesrat hat da so seine Zweifel: In seiner Stellungnahme führt er drei sehr praktische Kritikpunkte auf: (1.) Die Gründung der SUP ausschließlich „online“ leistet Manipulationen und Missbrauch Vorschub, denn eine wirkungsvolle Identitätsprüfung des Gründers ist so kaum möglich. (2.) Der Verzicht auf Haftungskapital und Thesaurierungspflicht widerspricht einem wirksamen Gläubigerschutz: im Konkursfall ist nichts in der Kasse, woraus sich Forderungen bedienen lassen. (3.) Die Möglichkeit, den Satzungssitz vom Verwaltungssitz zu trennen, erlaubt die Gründung von Briefkastenfirmen, „Forum Shopping“ und die Umgehung von Steuerbestimmungen und Arbeitsschutzbestimmungen des Landes, in dem man Gewinne macht. Ein Europa, das Betrug, Rosinenpickerei und Abzocke den Weg bereitet, ist mit Sicherheit nicht das Europa, für das sich Bürgerinnen und Bürger begeistern lassen! Hier muss von Rat und Parlament noch kräftig nachgebessert werden, das wird aber auch von anderen Mitgliedstaaten so gesehen.