Künstlersozialabgabe: Mehr Abgabegerechtigkeit und stabiler Abgabesatz
Geringfügigkeitsgrenze soll kleine Unternehmen entlasten Die Künstlersozialversicherung ist eine einmalige und unverzichtbare…

Geringfügigkeitsgrenze soll kleine Unternehmen entlasten
Die Künstlersozialversicherung ist eine einmalige und unverzichtbare Errungenschaft für die soziale Sicherung selbständiger Künstler und Publizisten in Deutschland. Sie wird solidarisch von Kulturschaffenden, Verwertern und dem Bund getragen. Bei den Verwertern wird die Künstlersozialabgabe als Umlage erhoben. Sie bietet Kulturschaffenden zuverlässigen Schutz gegen die großen Lebensrisiken und ermöglicht es damit vielen Menschen erst, künstlerisch oder publizistisch tätig zu sein.
Mit einem Gesetzentwurf, der dem Bundesrat am vergangenen Freitag zur Beratung vorlag, will die Bundesregierung eine weitere Anhebung des Künstlersozialabgabesatzes verhindern und gleichzeitig Abgabegerechtigkeit herstellen. Durch regelmäßige Überprüfungen soll sichergestellt werden, dass alle abgabepflichtigen Unternehmen die Künstlersozialabgabe auch tatsächlich entrichten.
Die Prüfung der Verwerter, ob sie ihren Melde- und Abgabepflichten nachkommen, ist 2007 auf die Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung übertragen worden. Mittlerweile werden aus dieser Prüftätigkeit kaum noch Einnahmen erzielt. Das hat dazu beigetragen, dass zum 1. Januar 2014 der Künstlersozialabgabesatz von 4,1 auf 5,2 Prozent angehoben worden ist.
Ein weiterer Anstieg des Abgabesatzes soll nun verhindert werden. Prüfungen zeigen zudem, dass noch nicht alle Unternehmen ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe nachkommen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung regelt den künftigen Umfang der Prüfungen durch die Träger der Rentenversicherung. Die Prüfungen bei den Arbeitgebern, ob sie den Melde- und Abgabepflichten nachkommen, werden gegenüber der bisherigen Praxis erheblich ausgeweitet.
Die Künstlersozialkasse soll zudem ein eigenes Prüfrecht erhalten, um branchenspezifische Schwerpunktprüfungen bzw. anlassbezogene Prüfungen in begrenztem Umfang selbst durchzuführen. Durch eine verstärkte Prüfung sollen zusätzliche Einnahmen für die Künstlersozialkasse erzielt werden.
Außerdem soll eine Geringfügigkeitsgrenze eingeführt werden. Hiervon profitieren insbesondere kleine Unternehmen, die nur unregelmäßig oder in geringem Umfang zum Zweck der Eigenwerbung oder Öffentlichkeitsarbeit Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen. Aus den dafür gezahlten Entgelten ergeben sich künftig nur dann Abgabe- und Zahlungspflicht, wenn die Summe dieser Entgelte im Kalenderjahr 450 Euro übersteigt.
Durch die regelmäßige Überprüfung sowie Beratung und Information der Arbeitgeber soll das Ziel der Abgabegerechtigkeit erreicht werden. Alle Arbeitgeber, die zur Abgabe verpflichtet sind, sollen ihren Beitrag zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes leisten.
Die vorgesehenen Regelungen sollen im Jahr 2019 evaluiert werden, um einen Zusammenhang herzustellen zwischen Ziel und Zweck der Regelungen und den tatsächlich erzielten Wirkungen sowie den damit verbundenen Kosten.
In seiner Stellungnahme, die auch Niedersachsen mit seinen Stimmen unterstützt hat, begrüßt der Bundesrat Zielsetzung und Anliegen des Gesetzentwurfs, insbesondere eine Abgabegerechtigkeit bei der Künstlersozialabgabe herzustellen und den weiteren Anstieg des Abgabesatzes zu vermeiden. Auf die Dauer werde eine Stabilisierung allerdings nur gelingen, wenn die Künstlersozialversicherung eine breite Akzeptanz erfahre. Bedenken äußert er, ob die flächendeckende Prüfung der Arbeitgeber mindestens alle vier Jahre in der vorgesehenen Weise praktikabel sei.
Darüber hinaus begrüßt er die Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze hinsichtlich der Melde- und Abgabepflichten, hält diese aber in der vorgesehenen Höhe von 450 Euro im Kalenderjahr für zu gering, um kleine Unternehmen wirksam von Bürokratie zu entlasten. Im Übrigen bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, welche Maßnahmen außer einer Anhebung des Künstlersozialabgabesatzes und den Prüfungen bei Arbeitgebern geeignet sein können, um einen langfristigen Ausgleich zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der Künstlersozialkasse zu erreichen.