Bundesrat berät Reform des Lebensversicherungsrecht
Länder fordern noch mehr Transparenz Eile, wo Eile vonnöten ist. Unter dieses…

Länder fordern noch mehr Transparenz
Eile, wo Eile vonnöten ist. Unter dieses Motto könnte das Gesetzgebungsverfahren zur Sicherstellung der Lebensversicherungsleistungen als Teil der staatlich gewünschten und geförderten Altersvorsorge stehen. Nach mehrfachen und erfolglosen Gesetzgebungsverfahren, die den Spagat zwischen den Interessen der Versicherungsunternehmen und der Versichertengemeinschaft im anhaltenden Niedrigzinsumfeld versuchten, unternimmt die Bundesregierung nun einen neuen Anlauf.
Die Rahmenbedingungen sind klar. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben zur Sicherung ihres Wohlstandes im Alter über Jahre hinweg auf Lebensversicherungen als Teil der Vorsorge gesetzt. Die von den Versicherungsgesellschaften dabei versprochenen Renditen sind dabei positiver prognostiziert worden als sie aktuell erzielbar sind. Die Zinsentscheidungen der Europäischen Zentralbank schlagen darüber hinaus bei den Erträgen der Versicherer zu Buche. Durch das Lebensversicherungsreformgesetz soll nunmehr sichergestellt werden, dass die Lebensversicherung auch künftig verlässlich ihren Anteil am Aufbau eines Altersvermögens leisten kann.
Die Neuregelungen betreffen dabei zunächst den Garantiezins der Versicherungen. Dieser soll ab dem 1. Januar 2015 auf 1,25 % abgesenkt werden. Dafür müssen die Versicherer ebenfalls zum Beginn des kommenden Jahres eine Absenkung in Kauf nehmen. Sie können künftig nur noch in geringerem Maße ihre Abschlusskosten geltend machen. Die Hoffnung ist, dass damit eine Verringerung der Provisionsleistungen einhergeht. Diese sollen daher transparenter gemacht werden. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages soll die Kundschaft künftig einsehen können, welche Beträge der Vermittlungsagentur vom Versicherungsunternehmen erstattet werden. Der Vergleich zu anderen Geldanlagen wird dadurch ebenfalls vereinfacht.
Änderungen sind auch bei der Überschussbeteiligung vorgesehen. Einerseits wird eine Kürzung der Ausschüttung von Bewertungsreserven durch Staatsanleihen angestrebt. Diese entstehen durch die relativ hohen Werte älterer Staatsanleihen mit verhältnismäßig hohen Zinszusagen. Die künftigen Zinszahlungen werden dabei als vorhandener Wert angesehen, der den derzeit ausscheidenden Versicherungsnehmern nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugute kommen muss.
Tatsächlich gehen die höheren Werte aber über die Laufzeit sukzessive zurück. Die höheren Auszahlungen an aktuell ausscheidende Personen gehen damit zu Lasten der künftig auslaufenden Verträge. Dieser Missstand soll mit dem Gesetz behoben werden. Im Gegenzug erhöhen sich die Leistungen an die Versicherten durch die Erhöhung bei den auszuzahlenden Risikogewinnen. Kamen der Versichertengemeinschaft bisher nur 75 % der Gewinne aus einer sehr pessimistischen Anwendung von Sterbetafeln zugute, werden dies künftig 90 % sein.
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag Stellung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung genommen. Wenngleich die Offenlegung der Provisionen begrüßt wird, geht der Länderkammer diese Verpflichtung nicht weit genug. Es bedürfe einer Einbeziehung weiterer Leistungen der Versicherungsunternehmen an ihre Vertriebspartner. Nun wird sich der Bundestag in seinen Beratungen hiermit auseinandersetzen.