Auf dem Weg zur vollen Gleichberechtigung im Adoptionsrecht
Niedersachsen spricht sich für volle Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft aus Nach…

Niedersachsen spricht sich für volle Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft aus
Nach dem Deutschen Bundestag hat am vergangenen Freitag nun auch der Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption passieren lassen, so dass es eingetragenen Lebenspartnern künftig möglich ist, ein vom anderen Lebenspartner bereits adoptiertes Kind nachträglich anzunehmen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verbot der Sukzessivadoption bei eingetragenen Lebenspartnerschaften mit seiner Entscheidung vom13. Februar 2013 für verfassungswidrig erklärt. Sowohl die Lebenspartner als auch deren Kinder seien in ihrem Recht auf Gleichbehandlung verletzt, hatte das Gericht entschieden und dem Gesetzgeber eine Frist für die verfassungsgemäße Regelung bis zum 30. Juni 2014 gesetzt.
Eine vollständige Gleichbehandlung von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern im Adoptionsrecht wird mit diesem Gesetz allerdings noch nicht erreicht. Einerseits dürfen Lebenspartner ein Kind weiterhin nicht gemeinsam adoptieren, andrerseits können Ehepartner ein Kind nicht wie Lebenspartner ohne den anderen annehmen.
Niedersachsen sieht dennoch in dem Gesetz einen weiteren Schritt auf dem Weg zur vollen Gleichstellung im Adoptionsrecht und begrüßt, dass es fristgerecht zum 30. Juni in Kraft treten kann. Die Landesregierung hätte eine gesetzliche Regelung mit der vollen Gleichstellung zum jetzigen Zeitpunkt bevorzugt. Niedersachsen hat daher gemeinsam mit weiteren Landesregierungen im Plenum eine Protokollnotiz abgegeben und sich für die vollständige Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft im Adoptionsrecht ausgesprochen.