Antibiotika in der Tiermast
Bundesrat legt Bestandsuntergrenzen für Meldepflicht fest Die erheblichen Mengen an Antibiotika, die…

Bundesrat legt Bestandsuntergrenzen für Meldepflicht fest
Die erheblichen Mengen an Antibiotika, die Jahr für Jahr in der Tiermast verbraucht werden, der hohe Anteil an Tieren, die während ihres kurzen Lebens fast routinemäßig Antibiotika verabreicht bekommen, erschrecken. Vermutungen liegen nahe, dass hier unerlaubtes Mast-Doping betrieben wird oder die Haltungsbedingungen so schlecht sind, dass Erkrankungen zwangsläufig sind. Befürchtet wird, dass der sorglose Antibiotikaeinsatz in der Tiermast zur Entstehung resistenter Keime beiträgt, die letztlich auch die Gesundheit der Menschen gefährden. Bundestag und Bundesrat haben vor einiger Zeit ein Gesetz angenommen, das mit einer Meldepflicht den Antibiotikaeinsatz in der Tiermast transparent machen soll, so dass Halter, Tierärzte und Behörden an seiner Reduzierung zusammenwirken. Diesem Gesetz fehlten noch Durchführungsregeln, die jetzt mit der Tierarzneimittel- Mitteilungen- Durchführungsverordnung – TAMMitDurchfV- dem Bundesrat vorlagen.
Bedauerlich, dass man jetzt den Eindruck gewinnen kann, dass doch wieder nur halbherzig vorgegangen werden soll. Der Entwurf der Bundesregierung führt Bestandsuntergrenzen ein, ab denen die Mitteilungspflicht für Antibiotikabehandlungen gelten soll. Richtig ist natürlich, nicht jede kleine Hobbytierhaltung den gleichen Auflagen zu unterwerfen, die für Großbestände gelten. Aber die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Untergrenzen verfallen in das andere Extrem. Sie liegen so hoch, dass jeder zweite Schweinemastbetrieb in Niedersachsen aus der Mitteilungspflicht fallen würde. Und wie soll man den Bürgerinnen und Bürgern erklären, warum eine Masthähnchenhaltung, mit nur knapp unter 10.000 Tieren nicht meldepflichtig sein soll? Ist die Wahrscheinlichkeit, dass in Betrieben mit 9.998 Hähnchenplätzen seltener Antibiotika eingesetzt werden, so viel geringer?
Niedersachsen will dieses Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen und wollte alle relevanten Bestände erfassen. Im Zuge der Beratung der Verordnung hatte sich Niedersachsen deshalb für deutlich niedrigere Untergrenzen eingesetzt. Die festgesetzten Tierzahlen im Bereich der zur Mast bestimmten Schweine, Mastputen und Masthühner sind nach Auffassung von Niedersachsen deutlich zu hoch. Die Zielsetzungen der neu eingeführten Regelungen des Arzneimittelgesetzes zur Minimierung des Einsatzes von Antibiotika würden dadurch unterlaufen, das Ziel, die weitere Verbreitung multiresistenter Keime möglichst einzudämmen, aufgeweicht. Der Bundesrat hat diese Auffassung bei der Behandlung der Verordnung am vergangenen Freitag nicht aufgegriffen.