Mord und Totschlag – Strafgesetzbuch vor der Reform?
Veranstaltung mit dem Deutschen Juristentag zur Reform der §§ 211 und 212…

Veranstaltung mit dem Deutschen Juristentag zur Reform der §§ 211 und 212 StGb
„Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“ So lautet die Strafdrohung in § 211 des Strafgesetzbuchs. Demgegenüber ist nach § 212 des Strafgesetzbuchs ein „Totschläger“ mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren zu bestrafen. Was aber unterscheidet einen Mord von einem Totschlag? Der Mordparagraf zählt insgesamt neun Merkmale auf, die einen „Mörder“ definieren sollen – von der Mordlust bis zur Verdeckungsabsicht. Der Gesetzestext datiert aus der NS-Zeit und wurde unter dem maßgeblichen Einfluss des späteren Präsidenten des berüchtigten Volksgerichtshofs, Roland Freisler, erarbeitet. Während Freisler und der Nationalsozialismus Geschichte sind, befindet sich ihre Definition von Mord und Totschlag noch heute im Strafgesetzbuch. Und bis heute bereitet sie der Justiz und den Anwälten erhebliche Probleme, nicht zuletzt weil bei Mord jeder Spielraum für eine individuelle Strafzumessung fehlt. Es mehren sich deshalb die Forderungen nach einer Überarbeitung.
Die Justizministerinnen der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen, Anke Spoorendonk und Antje Niewisch-Lennartz, sprechen sich für eine grundlegende Reform der Tötungsdelikte aus. Sie begrüßen es daher ausdrücklich, dass das Bundesjustizministerium nun eine Expertenkommission einberufen hat, die Vorschläge für eine Reform der Tötungsdelikte erarbeiten soll.
In einer Veranstaltung am 5. Juni um 19 Uhr im gemeinsamen Haus der beiden Landesvertretungen erläutern die Politikerinnen ihren Standpunkt. Anschließend diskutieren darüber rechtspolitische Experten aus dem Deutschen Bundestag, aus Wissenschaft, Verbänden und der Justiz.
(Hinweis: Die Veranstaltung ist nur für geladene Gäste!)