Mindestabstand zwischen Windrad und Wohnhaus- Länder lehnen Öffnungsklausel ab
Regelungen auch heute schon möglich Grundsätzlich ist das Bauen außerhalb zusammenhängender Ortsteile…

Regelungen auch heute schon möglich
Grundsätzlich ist das Bauen außerhalb zusammenhängender Ortsteile nicht erlaubt. Aus Gründen des Allgemeinwohls bestehen jedoch zahlreiche Ausnahmen. U.a. sind Windenergieanlagen seit dem 1. Januar 1997 privilegierte Vorhaben, die im Außenbereich zugelassen werden sollen.
Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf will die Bundesregierung den Ländern nun in Umsetzung ihres Koalitionsvertrages die Option einräumen, die bestehende Privilegierung durch Landesregelungen einzuschränken.
Angesichts der beträchtlichen Gesamthöhe von Windenergieanlagen sowie den räumlich sehr unterschiedlichen Ausgangslagen und topographischen Verhältnissen in den Ländern sei die Akzeptanz von Windenergieanlagen in der Bevölkerung unterschiedlich. Vielfach hänge die Akzeptanz ab von der Entfernung der Anlagen zu Wohngebäuden. Mittels Einfügung einer Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch solle es den Ländern ermöglicht werden, länderspezifische Regelungen für Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen zu beschließen.
Die Einzelheiten, etwa die Abstandsfestlegung und die Auswirkungen der festgelegten Abstände auf Ausweisungen in geltenden Flächennutzungs- und Raumordnungsplänen, sollen künftig in den Landesgesetzen geregelt werden. Die Möglichkeit für die Länder, entsprechende Regelungen zu beschließen, wird bis zum 31.12.2015 befristet.
Die Ausschüsse des Bundesrates empfahlen dem Bundesrat die Länderöffnungsklausel abzulehnen. Das geltende Recht gebe Ländern und Kommunen bereits die Möglichkeit, mittels des Bauplanungs- und des Immissionsschutzrechts Mindestabstände zu anderen baurechtlich zulässigen Nutzungen, insbesondere zur Wohnbebauung festzulegen. Die vorgesehene Länderöffnungsklause sei überflüssig und werde im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Energiewende als kontraproduktiv angesehen.
Mit den Stimmen Niedersachsens hat der Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung abgelehnt.