Bundesrat macht Weg frei für Mindestlohn in der Fleischbranche
Branche „Schlachten und Fleischverarbeitung“ im Arbeitnehmer-Entsendegesetz Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag…

Branche „Schlachten und Fleischverarbeitung“ im Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag den Weg frei gemacht für einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn in der Fleischwirtschaft. Er stimmte dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu, das nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt wird.
Der Katalog der in das Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) einbezogenen Branchen wird um die Branche „Schlachten und Fleischverarbeitung“ erweitert. Auf diese Weise wird die Rechtsgrundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung geschaffen, über die der neu abgeschlossene Tarifvertrag für die Fleischbranche auf alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieser Branche im Inland erstreckt werden kann. Der neue Branchenmindestlohn auf der Grundlage des AEntG würde auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten.
Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits am 8. Mai mit 577 Ja-Stimmen und ohne Gegenstimme in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung angenommen.
Voraussichtlich vom Herbst an erhalten die rund 100 000 Beschäftigten der Branche ausnahmslos einen Mindestlohn von 7,75 Euro je Stunde. Diese Lohnuntergrenze steigt bis Ende 2016 in drei Schritten auf 8,75 Euro.