Verbände mahnen Weiterentwicklung der Fahrlehrerausbildung an
Begleitetes Fahren schon mit 16? Die Fahrlehrerverbände hatten kürzlich wieder zu ihrem…

- Prof. Dr.-Ing. Klaus Langrieder begrüßt die Gäste des parlamentarischen Frühstücks
- Peter Tschope am Rande der Veranstaltung
- Dienststellenleiter Michael Pelke begrüßt von Seiten der Niedersächsischen Landesvertretung
- Gero Stojohann, MdB – ein Experte für Verkehrssicheit aus dem Deutschen Bundestag
- Aufmerksame Zuhörer…
- Eine Runde von Fachleuten tauscht sich beim parlamentarischen Frühstück aus
- Gut gelaunt in den Tag…
Begleitetes Fahren schon mit 16?
Die Fahrlehrerverbände hatten kürzlich wieder zu ihrem Parlamentarischen Frühstück in die Landesvertretung Niedersachsen eingeladen. Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V., und Prof. Dr.-Ing. Klaus Langwieder, Präsident der Deutschen Fahrlehrer-Akademie e.V., stellten zahlreichen Mitgliedern des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages Überlegungen zur Ausgestaltung des Abschnitts im Koalitionsvertrag „Verkehrssicherheit – Mobilität für alle“ vor.
Begleitetes Fahren ab 17
Die Fahrlehrerverbände schlagen vor, das Begleitete Fahren bereits ab 16 Jahren zu ermöglichen. Die Begleitphase würde dadurch von maximal einem auf zwei Jahre verlängert.
Das Begleitete Fahren mit 17 ist eine Erfolgsgeschichte aus Niedersachsen. Der Modellversuch, den Niedersachsen 2004 begann, wurde nach anfänglichem erheblichem Widerstand von diversen Interessengruppen, Bund und anderen Bundesländern, die die Verkehrssicherheit ernsthaft gefährdet sahen, erst 2011 in Dauerrecht überführt. Die Teilnahme ist freiwillig und muss beantragt werden. Jugendliche dürfen dann bereits mit 17 ans Steuer, bis zu ihrem 18. Lebensjahr aber nur mit einer Begleitperson fahren, sie soll die Jugendlichen an eine sichere Fahrweise heranführen. Teilnehmer am Begleiteten Fahren, das zeigen verschiedene Untersuchungen, sind zu über 20 Prozent seltener in Unfälle verwickelt und fallen durch Verkehrsverstöße weniger auf als andere Führerscheinabsolventen. Aus den Untersuchungen wird allerdings auch deutlich, dass bei den meisten Teilnehmern die Begleitphase weniger als sechs Monate dauert. Mehr Sicherheit und Routine werden junge Autofahrer bekommen, wenn die Begleitphase länger dauert. Eine Verlängerung über das 18. Lebensjahr hinaus ist nicht realistisch, deshalb wollen die Fahrlehrerverbände die Altersgrenze herabsetzen.
In der Diskussion wurde herausgestellt, dass die Teilnahme am Begleiteten Fahren in der Fläche mit 50% erfreulich hoch, in Ballungsräumen aber signifikant niedriger ist, in Berlin beträgt sie etwa 13%. Um Routine und eine gewisse Sicherheit zu erreichen, wäre eine Fahrpraxis von 5.000 Kilometer wünschenswert, die Jugendlichen fahren in der Begleitphase regelmäßig aber nur etwa 1.500 bis 2.000 Kilometer. Eine Verlängerung könnte die erwünschte Wirkung vertiefen. Eine größere Akzeptanz des Begleitenden Fahrens könnte noch dadurch erreicht werden, wenn die Mehrkosten für eine notwendige Mitversicherung der Jugendlichen bei der KFZ- Versicherung geringer ausfallen würden.
Ausbildung zum Fahrlehrer
Bundesvereinigung und Deutsche Fahrlehrerakademie mahnen erneut eine Weiterentwicklung der Fahrlehrerausbildung an. Der Fahrlehrer habe die Aufgabe, Führerscheinbewerber zu sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmern auszubilden, deren Verhalten geprägt ist von der Verantwortung gegenüber Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum. Das pädagogische Profil des Berufs müsse deshalb gestärkt und die Ausbildung dazu auf zwei Jahre verlängert werden, außerdem solle im Sinne einer dualen Ausbildung der theoretische mit dem praktischen Teil verknüpft werden.