Operationstechnischer Assistenz soll Krankenhäuser entlasten
Bundeseinheitliches Berufsbild erforderlich Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens beschlossen, einen…

Bundeseinheitliches Berufsbild erforderlich
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens beschlossen, einen Gesetzentwurf über den Beruf des Operationstechnischen Assistenten beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Gesetzentwurf entspricht dem Inhalt der Gesetzesvorlage des Bundesrates vom März 2009, die mit Ablauf der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages dem Grundsatz der Diskontinuität unterfallen ist.
Mit dem Gesetzentwurf soll den erheblichen gesellschaftlichen Veränderungen im Hinblick auf den demographischen Wandel und dem voranschreitenden Fachkräftemangel im Krankenhaus Rechnung getragen werden. Die Komplexität des Versorgungsgeschehens habe Spezialisten für die Operationstechnische Assistenz notwendig gemacht. Die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz wird bisher auf der Grundlage der seit 1996 von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) herausgegebenen „DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen Assistentinnen/Assistenten“ ohne staatliche Anerkennung durchgeführt.
In Schleswig-Holstein gibt es seit 2004 auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und in Thüringen seit 2004 nach Landesschulrecht Regelungen des Berufsbildes. Im Interesse der Vermeidung einer Zersplitterung des Heilberufswesens wird die bundesrechtliche Regelung des Berufsbildes als nichtärztlicher Heilberuf für erforderlich gehalten. Die mit diesem Gesetzentwurf vorgeschlagene Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes soll die Finanzierung der Ausbildung sicherstellen.