Länder wollen Prostituierte vor Gewalt und Ausbeutung schützen
Bundesregierung stellt Gesetzentwurf noch für 2014 in Aussicht Weil sich seit in…

Bundesregierung stellt Gesetzentwurf noch für 2014 in Aussicht
Weil sich seit in Krafttreten des Prostitutionsgesetzes am 1. Januar 2002 im Bereich der Prostitution die Verhältnisse zum Nachteil sowohl von Prostituierten als auch von Unbeteiligten durch eine Ausweitung der Prostitution in Deutschland verschlechtert habe, hat der Bundesrat in seinem jüngsten Plenum eine Entschließung gefasst mit dem Ziel einer umfassenden Neuordnung des Rechts der Prostitution und der Regulierung der Prostitutionsstätten.
Eine entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wird mit der Entschließung begrüßt und die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf schnellstmöglich vorzulegen. Darin solle auch die Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer vorgenommen werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative der letzten Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode war dem Grundsatz der Diskontinuität anheimgefallen.
Wesentliche Ziele des Prostitutionsgesetzes waren es, die Sittenwidrigkeit der Prostitution abzuschaffen und den Prostituierten damit die Einklagbarkeit ihres Lohnes zu sichern. Darüber hinaus sollte der Zugang zur Sozialversicherung erleichtert, die Arbeitsbedingungen verbessert und kriminellen Begleiterscheinungen der Boden entzogen werden.
Allerdings ist bereits durch die Evaluation des Gesetzes im Jahr 2007 deutlich geworden, dass das Prostitutionsgesetz nur einen Teil der Ziele erreichen konnte. So besaß etwa nur ein Prozent aller Prostituierten einen Arbeitsvertrag. Auch hat sich das Erscheinungsbild von Prostitution in Deutschland verändert. Mangels exakter Zahlen gehen die Schätzungen dahin, dass etwa 400.000 Personen – überwiegend weibliche – ganz oder teilweise in der Prostitution tätig sind. Außerdem ist in den letzten Jahren durch die EU-Osterweiterung die Armutsprostitution, insbesondere im Bereich der Straßenprostitution, in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gelangt. Hier bestehen generell prekäre Lebens- und Arbeitsbedingungen. Und bei Bordellen haben sich Großbetriebe etabliert, die auf maximalen Profit ausgerichtete Betriebskonzepte verfolgen.
Wenngleich der Bundesrat sich gegen die pauschale Gleichsetzung von Prostitution und Menschenhandel wendet, sieht er in der anstehenden Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes auch einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Menschenhandel. Die Regulierung zumindest eines Teils des Marktes, ermögliche mehr Transparenz und die Kontrolle von Bedingungen und Standards; sie erschwere damit ausbeuterische Verhältnisse.
Die Fortentwicklung des Gesetzes müsse einen größten Schutz der Prostituierten vor Gewalt und Ausbeutung ermöglichen, die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Prostituierten beinhalten, auf die Gewährung fairer Arbeit hinwirken sowie geeignet sein, illegale Formen der Prostitution zurückzudrängen.
Keinen Vorteil sieht die Mehrheit des Bundesrates darin, einen speziellen Straftatbestand für Freier, die wissentlich die Zwangslage von Menschenhandelsopfern missbrauchen, zu schaffen. Diesen Punkt sieht Niedersachsen anders, wenngleich der Entschließung vom Ziel her zugestimmt werden konnte. Niedersachsen hält einen spezifischen Straftatbestand für Freier, die wissentlich die Lage von Menschenhandelsopfern missbrauchen, für notwendig. Einen entsprechenden Straftatbestand hat Niedersachsen bereits in seinem Gesetzesantrag zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer vom 21. Juni 2013 (BR-Drucksache 528/13) vorgeschlagen.
Die Bundesregierung hat in der Plenarsitzung des Bundesrates einen Gesetzentwurf noch für 2014 in Aussicht gestellt.