Bundeshaushalt 2014: Länder fordern Entlastung für Kommunen
Bund soll bei berufsbezogener Deutschförderung einspringen Der Bundeshaushalt für das Jahr 2014…

Bund soll bei berufsbezogener Deutschförderung einspringen
Der Bundeshaushalt für das Jahr 2014 soll ein Volumen von rund 298 Milliarden Euro haben. Das Bundeskabinett hatte den entsprechenden Regierungsentwurf im März auf den Weg gebracht- am vergangenen Freitag hatte sich die Länderkammer mit dem Zahlenwerk zu beschäftigen.
Bemerkenswert ist, dass die Nettokreditaufnahme mit 6,5 Milliarden Euro die niedrigste seit vierzig Jahren ist. Ab 2015 beabsichtigt der Bund gar keine neuen Schulden mehr zu machen. Das im Koalitionsvertrag definierte Ziel eines strukturell ausgeglichenen – d.h. von Konjunktureinflüssen bereinigten – Haushalts ist damit eingehalten, da der Bundeshaushalt 2014 einen strukturellen Überschuss in Höhe von 1,8 Milliarden Euro aufweisen soll. Die im Zuge der Schuldengrenze für den Bund ab dem Jahr 2016 geltende Obergrenze für das strukturelle Defizit in Höhe von 0,35 % des BIP wird mit 0,07 % deutlich unterschritten.
Die Gesamtausgaben sollen 2014 planmäßig rund 298,5 Mrd. Euro betragen. Das bedeutet einen Ausgabenrückgang gegenüber dem Vorjahr in Höhe von ca. 3,7%. Dafür verantwortlich sind in erster Linie Sondereffekte im Haushalt 2013, wie die Belastungen durch die Flutschäden und die letzte Rate der Kapitalaufstockung des Euro-Rettungsschirmes, die den Haushalt 2014 nicht mehr belasten.
In seiner Stellungnahme erkennt der Bundesrat die Anstrengungen der Bundesregierung für einen strukturell ausgeglichenen Haushalt 2014 an. Die Länder mahnen aber, die Konsolidierungsbemühungen mit Blick auf die Finanzlage in Europa gleichwohl nicht abzuschwächen. Ein Fokus solle auf die Verkehrsinfrastruktur und den Breitbandausbau gelegt werden; hier sollte über Umschichtungen im Haushalt nachgedacht werden.
Die Länder erinnern an Verabredungen zwischen Bund und Ländern, noch in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten, damit Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die bei den Kommunen hierfür erforderlichen Mittel sollen sofort mit einer Milliarde Euro zur Verfügung gestellt werden. Der Bundesrat weist auf die notwendige Planungssicherheit für die Kommunen hin. Er erwartet deshalb zum 1. Januar 2017 das Inkrafttreten des Bundesleistungsgesetzes mit einer Entlastung der Kommunen in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich.
Weiter sprechen sich die Länder dafür aus, die in der Koalitionsvereinbarung in Aussicht gestellte finanzielle Entlastung der Länder frühzeitig umzusetzen. Als Möglichkeit wird hierzu eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder angebracht. Ferner empfiehlt der Bundesrat, angesichts des großen Umfangs der Bundeswehrreform und des Abzugs der Gaststreitkräfte, den vom Strukturwandel betroffenen Kommunen vergünstigte Erwerbsmöglichkeiten für nicht mehr benötigte Liegenschaften einzuräumen.
Gemeinsam mit Bremen und anderen Ländern setzte Niedersachsen zudem durch, dass sich die Bundesregierung mit der Fragestellung der Finanzierung von Sprachkursen zur Integration arbeitswilliger Menschen auseinanderzusetzen haben wird. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte darauf hingewiesen, dass die Mittel für die Sprachkurse wegen des großen Erfolges der Maßnahmen ab Mai keine Neubewilligungen mehr zulassen werden. Eine Pause in der Integration von über einem halben Jahr könne aber angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen aus Sicht der Länder nicht toleriert werden.
Der Bund soll daher einspringen, wenn die Mittel aus der europäischen Förderung verbraucht sein werden.