Länder setzen sich für Steuervereinfachung ein
Bundesrat nimmt neuen Anlauf Der Bundesrat befasste sich in seiner Sitzung am…

Bundesrat nimmt neuen Anlauf
Der Bundesrat befasste sich in seiner Sitzung am vergangenen Freitag mit seinem bereits Ende 2012 an den Bundestag übermittelten Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Steuerrechts. Dieser war wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode der Diskontinuität unterfallen und musste nun erneut in den Bundestag eingebracht werden.
Ziel des Gesetzes ist eine Verminderung des Aufwandes bei der Erstellung einer Steuererklärung auf Seiten der Steuerpflichtigen als auch bei der Finanzverwaltung. Steuererhöhende Momente an einer Stelle sollen daher durch Steuerminderungen an anderen Stellen ausgeglichen werden, so dass letztlich eine „schwarze Null“ steht.
Ein wesentlicher Punkt ist die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages um 130 auf 1.130 Euro. Damit würden gut eine Million Beschäftigte vom Einzelnachweis ihrer Werbungskosten entlastet. In dieselbe Richtung geht auch die Idee eines Arbeitszimmer-Pauschbetrages in Höhe von 100 Euro monatlich. Belegsammlungen und Berechnungen der Arbeitszimmer-Kosten würden entfallen.
Auch die steuerlichen Freibeträge für Behinderte sollen erhöht werden. Gestaffelt nach dem Grad der Behinderung sind Steigerungen bis zu 710 Euro bei einem Grad der Behinderung von 100 Prozent vorgesehen.
Diesen Zugeständnissen stehen Einschränkungen gegenüber, um die „schwarze Null“ zu erreichen.
Rechnungen von Handwerkern sollen daher erst dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie einen Sockelbetrag von 300 Euro pro Jahr übersteigen. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass manche Handwerkerleistungen wie der Schornsteinfeger oder die Heizungswartung nicht anfällig für Schwarzarbeit sind. Gerade deren Bekämpfung war aber Sinn der Abzugsfähigkeit von Handwerkerrechnungen.
Personen, die Angehörige in anderen Ländern unterstützen sollen künftig die Verpflichtung für diese Zahlungen und auch den Zahlungsfluss über ein Konto belegen.
Zuletzt ist den Ländern daran gelegen, einen Ausnahmetatbestand für Initiatoren von Wagniskapitalgesellschaften abzuschaffen. Diese sollen allen sonstigen Gewerbetreibenden gleichgestellt werden
Die alte Bundesregierung hatte in ihrer Stellungnahme erklärt, die meisten Vorschläge des Bundesrates seien „kritisch zu sehen“. In der neuen Konstellation könnte allerdings der Weg frei sein für eine deutliche Entschlackung der jährlich von Vielen als Belastung empfundenen Erstellung der Steuererklärung.