Gemeinsam für eine wettbewerbsfähige und ressourceneffiziente Mobilität
Bundesrat nimmt Stellung zu Vorschlag aus Brüssel Der Bundesrat hat in seiner…

Bundesrat nimmt Stellung zu Vorschlag aus Brüssel
Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung eine umfangreiche Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Gemeinsam für eine wettbewerbsfähige und ressourceneffiziente Mobilität in der Stadt“ beschlossen.
Die Mitteilung zielt darauf ab, die Städte und Gemeinden bei der Schaffung einer einfacheren und umweltfreundlicheren Mobilität zu unterstützen, um auf diesem Wege dazu beizutragen, die EU-Ziele eines wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystems zu erreichen. Es sollen vor allem Maßnahmen gefördert werden, die der Absenkung der Verkehrsbelastung, der Verbesserung der Luftqualität sowie der Reduzierung von Lärm- und CO2-Emissionen dienen. Dazu kündigt die Kommission an, den Austausch bewährter Praktiken zu fördern, gezielte finanzielle Unterstützung zu leisten sowie in Forschung und Entwicklung zu investieren.
Schwerpunktmäßig regt sie die Erstellung von „Plänen für eine nachhaltige urbane Mobilität“ durch alle zuständigen Entscheidungsträger an, um die Umstellung auf sauberere und nachhaltige Verkehrsmittel in städtischen Gebieten zu fördern. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, geeignete Rahmenbedingungen für die Städte und Gemeinden zu schaffen, damit diese ihre Pläne für eine nachhaltige urbane Mobilität ausarbeiten und umsetzen können. Ein Konzept für diese Pläne ist in Anhang 1 der Mitteilung enthalten. Jedes Jahr soll eine europäische Stadt eine Auszeichnung für ihren Mobilitätsplan erhalten.
Darüber hinaus geht die Kommission im Hinblick auf koordinierte Maßnahmen zwischen allen staatlichen Ebenen bzw. dem öffentlichen und dem privaten Sektor näher auf Maßnahmen zu Stadtlogistik, Zugangsregelungen für Städte und die Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren sowie die koordinierte Einführung intelligenter urbaner Verkehrssysteme sowie die Sicherheit im städtischen Straßenverkehr ein. Zu diesen für sie zentralen Bereichen skizziert die Kommission jeweils die von ihr geplanten unterstützenden Maßnahmen und formuliert Erwartungen an die Mitgliedstaaten.
Der Bundesrat begrüßt das Anliegen der Kommission. Die urbanen Verkehrssysteme seien ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Verkehrssystems, und die ehrgeizigen Klimaschutzziele, die die Kommission in ihrem Weißbuch zum Verkehr von 2011 gefordert hat, ließen sich ohne eine entsprechend an den städtischen Verkehr angepasste Strategie nicht verwirklichen. Der Bundesrat betont allerdings die originäre Zuständigkeit der Kommunen für die Mobilität in der Stadt, eine mögliche Einmischung der EU in die Entscheidungsprozesse der nationalen, regionalen und lokalen Akteure lehnt er ab.
In großen Metropolen besteht in besonderem Maße ein Zielkonflikt zwischen Erreichbarkeit/Sicherung der Personen- und Gütermobilität, Wettbewerbsfähigkeit und den Zielen der Luftreinhaltung, deshalb bittet der Bundesrat die Kommission ausdrücklich darum sicherzustellen, dass die Ziele und Ausrichtungen ihrer Politik, insbesondere der Verkehrs- und Luftreinhaltepolitik, kohärent und kompatibel sind.
Weil der städtische Verkehr durch europäische Richtlinien und Verordnungen sowohl horizontaler als auch verkehrsträgerspezifischer Art beeinflusst wird, und die Kommunen zunehmend von europäischen Anforderungen zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz überfordert werden, stellt der Bundesrat fest, dass diese auf Immissionsbegrenzung zielenden EU-Regelungen in Verbindung mit den Vollzugsinstrumenten (z. B. Plaketten, Verkehrszeichen) und komplementären Strategien (Nachrüstung, Förderung) entwickelt und harmonisiert werden müssen. Angesichts der hohen Belastung der Städte durch die Zahl der Kraftfahrzeuge und die Überlastung vieler Stadtviertel im öffentlichen Straßenraum durch parkende Fahrzeuge empfiehlt der Bundesrat der Kommission außerdem, die „Sharing-Modelle“ (wie Bike-Sharing, Car-Sharing, Car-Pooling) stärker in ihre Strategien und den geplanten Austausch aufzunehmen, diese Entwicklung sei bislang sehr ungleich über die europäischen Länder verteilt. Um Kosten und Emissionen zu senken sowie die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und die Akzeptanz zu verbessern sieht der Bundesrat unter Berücksichtigung der Subsidiarität europäischen Harmonisierungsbedarf, insbesondere bei technischen Anforderungen für Fahrzeuge (z. B. Elektrofahrzeuge, Nachrüstung bestehender Fahrzeuge mit Stickoxidminderungssystemen), Infrastrukturausrüstungen (z. B. Ladeinfrastrukturen inklusive Stecker, Protokolle und Lademodi für Elektrofahrzeuge) sowie bei der Kennzeichnung (Schilder und Plaketten) für den Zugang von Kraftfahrzeugen zu Umweltzonen entsprechend europäischer Abgas- und Lärmstandards.
Im Bereich der Zugangsregelungen/Straßenbenutzungsgebühren unterstreicht der Bundesrat seine ablehnende Haltung und die Notwendigkeit der kommunalen Souveränität bei der Ausgestaltung solcher Maßnahmen. Die Einführung von Straßenbenutzungsgebühren/City-Maut würde zudem die Gefahr bergen, dass Innenstadtlagen durch Verlagerung von z. B. von Einzelhandel in äußere Gebiete zu verwaisen drohen und an Attraktivität und Vielfalt verlieren.