Bundesrat: Keine Stellungnahme zum „Rentenpaket“
Rente ist Thema im Bundesrat Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung…

Rente ist Thema im Bundesrat
Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung das Gesetz gebilligt, das den Beitragssatz in der allgemeinen und der knappschaftlichen Rentenversicherung festschreibt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden.
Das Gesetz stellt Kontinuität, Stabilität und Planungssicherheit für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sicher. Es setzt den Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2014 auf 18,9 und in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 25,1 Prozent fest. Aufgrund der aktuellen finanziellen Entwicklung der Rentenkasse hätte der Satz nach bisherigem Recht ansonsten auf 18,3 bzw. 24,3 Prozent sinken müssen. Durch das Einfrieren der Beitragssätze ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 Mehreinnahmen in Höhe von rund 7,5 Milliarden und in der knappschaftlichen Rentenversicherung von rund 98 Millionen Euro.
Darüber hinaus hatte sich die Länderkammer mit dem sogenannten „Rentenpaket“ der Bundesregierung zu befassen. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung aus ihrer Sicht notwendige Veränderungen im Rentenrecht vornehmen. So möchte sie zum Beispiel die Altersrente für langjährig Versicherte ausweiten. Diese könnten damit ab Vollendung des 63. Lebensjahres eine abschlagfreie Altersrente erhalten, wenn sie 45 Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben. Zu berücksichtigen wären auch Zeiten der Kindererziehung bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Zudem soll die Erziehungsleistung von Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, in der Rente stärker als bisher anerkannt werden. Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit sollen eine bessere Absicherung erhalten.
Die Länder haben hierzu keine Stellungnahme beschlossen. Der Bundestag muss über den Gesetzentwurf daher ohne vorheriges Votum der Länderkammer beraten.