Legionellen können gefährlich werden
Länder fordern: Bundesregierung soll tätig werden Der Bundesrat hat die Bundesregierung am…

Länder fordern: Bundesregierung soll tätig werden
Der Bundesrat hat die Bundesregierung am vergangenen Freitag aufgefordert, kurzfristig eine Verordnung auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorzulegen, mit der verbindliche Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen geschaffen werden. Auch Niedersachen hat die von Nordrhein-Westfalen vorgelegte Entschließung mit seinen Stimmen unterstützt.
Bei bestimmten, immer wieder auftretenden Legionellenepidemien, wie eben zuletzt im nordrhein-westfälischen Warstein, mit mehreren Toten und einer Vielzahl von Verletzten gelten offene Rückkühlwerke zumindest als Mitverursacher. Solche Verdunstungskühlanlagen kommen in unterschiedlichen Ausführungen sowohl in genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Industriebetrieben als auch in Verbindung mit Klimaanlagen für große Gebäude (z.B. Veranstaltungsstätten, Hotels, Krankenhäuser, Warenhäuser etc.) zum Einsatz.
In solchen Anlagen kommt die Umgebungsluft in direkten Kontakt mit dem Kühlwasser. Da das Kühlwasser im Kreislauf geführt wird, können sich dort bei unzureichender Wartung Legionellen vermehren und in die Umgebungsluft verteilt werden. Dies kann durch gesetzliche Vorschriften zu Errichtung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen verhindert werden. Wie bereits in anderen Ländern sollten auch in Deutschland Regelungen geschaffen werden, die über die bisher existierenden technischen Empfehlungen für Betreiber von Verdunstungskühlanlagen hinausgehen, da diese rechtlich nicht verbindlich sind.
Darüber hinaus ist die Bundesregierung aufgefordert worden zu prüfen, wie unter Begrenzung des bürokratischen Aufwandes auch bestehende Anlagen in die Anzeigepflicht aufgenommen werden können, insbesondere mit angemessenen zeitlichen Übergangsfristen.