Freizügigkeit ist die Grundfreiheit des Europäischen Binnenmarktes schlechthin
Cornelia Rundt: Wir brauchen eine Willkommens- und Beratungskultur „Die Zuwanderung stellt einen…

- Schwungvoll und dynamisch: Umweltminister Stefan Wenzel
- Niedersachsens Sozialministerin Cormelia Rundt fordert eine Willkommens- und Beratungskultur
- Stephan Weil, Bundesrats- und Ministerpräsident, mit seinem Länderkollegen Dr. Reiner Haseloff
- Boris Pistorius am Rande der Plenarsitzung des Bundesrates
- Minister Stefan Wenzel und der Bevollmächtigte des Landes Staatssekretär Michael Rüter
- Es ist viel zu besprechen vor der ersten Sitzung im Jahr 2014
- Wird zur Freizügigkeit in Europa sprechen: Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt
- Finanzminister unter sich: Peter-Jürgen Schneider und sein Kollege Dr. Carsten Kühl aus Rheinland-Pfalz
Cornelia Rundt: Wir brauchen eine Willkommens- und Beratungskultur
„Die Zuwanderung stellt einen Gewinn für Deutschland dar- wir profitieren von dringend benötigten Fachkräften nicht nur in naturwissenschaftlichen und technischen Bereichen, sondern auch im Dienstleistungsbereich, insbesondere in der Pflege und letztlich auch durch die Einzahlungen in die Sozialsysteme“, stellte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt am vergangenen Freitag im Bundesrat klar.
Sie teile die Auffassung der EU-Kommission, dass die Ängste vor einer sogenannten „Armutszuwanderung“ wieder einmal übertrieben formuliert werden: Von den rund sechs Millionen Menschen, die in Deutschland im September 2013 von Sozialhilfeleistungen profitiert haben, waren gerade einmal 18.000 Rumäninnen und Rumänen- also etwa 0,4 %. „Bei uns in Niedersachsen gab es rund 580.000 Bezieher dieser Hilfen- von ihnen waren noch nicht einmal 1.000 Rumäninnen und Rumänen. Diese Quote von 0,17 % stellt für mich jedenfalls keine Gefahr des sozialen Sicherungssystems dar.“
Rundt forderte zudem: „Wir müssen die Debatte versachlichen. Es kann nicht sein, Menschen allein darauf zu reduzieren, aus welchem Land sie zu uns kommen.“ Fachkräfte würden sich für Deutschland nur dann entscheiden, wenn sie hier außer guten Aussichten auf dem Arbeitsmarkt auch attraktive Lebensbedingungen für sich selbst und ihre Familien vorfinden würden. „Daher brauchen wir vor allem eine Willkommens- und Beratungskultur, die sich nicht nur auf die Unterstützung der Neuankömmlinge bei der Ankunft, dem Spracherwerb und dem Einleben in unsere Gesellschaft reduziert.“ Zur Willkommenskultur gehöre auch der allgemein wertschätzende Umgang mit Vielfalt in unserer Gesellschaft.
Die Länder hatten in ihrer jüngsten Plenarsitzung eine Vorlage der Europäischen Kommission zu beraten, in der diese die Rechte und Pflichten der Unionsbürger darstellt und die Bedingungen erläutert, unter denen ein Anspruch auf Freizügigkeit, Sozialhilfe und Leistungen der sozialen Sicherheit besteht. In ihrer Stellungnahme weisen die Länder darauf hin, dass die Freizügigkeit von Unionsbürgern eine der wichtigsten Errungenschaften der europäischen Integration ist. Eine verstärkte Mobilität der Arbeitskräfte stelle zudem einen Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt dar und fördere die politische Integration in der EU. Die in den vergangenen Wochen diskutierten – durch verstärkten Zuzug entstehenden – Herausforderungen für einige deutsche Kommunen seien mit innerstaatlichen Unterstützungsmaßnahmen und durch den Einsatz von Fördermitteln der EU grundsätzlich zu bewältigen.
Der Bundesrat weist allerdings auch darauf hin, dass die aktuelle Zuwanderung in den aufnehmenden Ländern zu Problemen führt, die eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung darstellen. Deshalb sei eine finanzielle Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung der Zuwanderungs- und Integrationsaufgaben seitens des Bundes notwendig.
Die Kommission erläutert in ihrer Mitteilung nicht nur die Rechte und Pflichten der Unionsbürger, sondern geht auch auf die Bedenken einiger Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Debatte um Armutszuwanderung ein. Anhand von fünf Maßnahmen zeigt sie auf, wie die Mitgliedstaaten unterstützt werden können.
- Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Scheinehen durch Herausgabe eines Handbuchs
- Unterstützung der Behörden bei der Anwendung der EU-Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit durch Erstellung eines praktischen Leitfadens, in dem die in den EU-Sozialversicherungsvorschriften verwendeten Kriterien zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts erläutert werden,
- Unterstützung der Behörden bei der sozialen Inklusion durch Bereitstellung von mindestens 20% der Mittel des Europäischen Sozialfonds in jedem Mitgliedstaat im Programmplanungszeitraum 2014-2020 für die Förderung von sozialer Inklusion und die Bekämpfung von Armut,
- Berücksichtigung der Bedürfnisse lokaler Behörden, indem die EU-Kommission den Mitgliedstaaten Unterstützung beim Austausch über bewährte Verfahren für die Umsetzung der Freizügigkeitsbestimmungen und der Bewältigung von Herausforderungen im Zusammenhang mit sozialer Inklusion gewährt,
- Unterstützung lokaler Behörden bei der Anwendung der Freizügigkeitsbestimmungen der EU vor Ort durch Einrichtung eines Schulungsmoduls im Internet, das den Mitarbeitern von lokalen Behörden helfen soll, die Freizügigkeitsrechte von EU-Bürgern in vollem Umfang zu verstehen und anzuwenden.