Dolly lässt grüßen
Länder einig: Klonen von Nutztieren verbieten Darin sind sich alle Bundesländer einig:…

Länder einig: Klonen von Nutztieren verbieten
Darin sind sich alle Bundesländer einig: wir wollen keine Nutztiere klonen und wir wollen keine Nahrungsmittel essen, die aus Klontieren hergestellt wurden. Ein entsprechender Beschlussvorschlag wurde jetzt einstimmig im Bundesrat angenommen.
Anlass waren der Entwurf einer Richtlinie und einer Verordnung durch die Europäische Kommission, mit der das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Pferden und Eseln zu landwirtschaftlichen Zwecken, das Inverkehrbringen von lebenden Klontieren dieser Arten und Zweckbestimmung, sowie das Inverkehrbringen von aus Klontieren gewonnenen Lebensmitteln in Europa verboten werden soll.
Von diesem Klonverbot nicht erfasst sind, laut Vorschlag, ausdrücklich Tiere, die für Sport- oder Kulturereignisse gehalten werden oder um seltene Rassen oder gefährdete Arten zu erhalten. Tatsächlich ist das Klonen, wenn auch teuer und aufwendig, spätestens seit Schaf „Dolly“ keine Fiction mehr. So wurde in den USA die Stute „Sapphire“, die bei den Olympischen Sommerspielen in Athen und Peking Gold holte, zweimal geklont, in der Hoffnung, dass ihre genetischen Doppelgänger die gleichen außergewöhnlichen Leistungen bringen. Und in Australien hat man die allerletzte Enderby-Kuh „Lady“ geklont, um diese robuste Rinderrasse, die am Rande der Antarktis notfalls auch Algen weidet, vorm Aussterben zu bewahren.
Der Bundesrat begrüßt die von der Kommission vorgeschlagenen Verbote, will aber noch sehr viel weiter gehen. So bittet er die Bundesregierung, sich in Brüssel dafür einzusetzen, dass die erwähnten Ausnahmen für Sporttiere und seltene oder gefährdete Rassen und Arten gestrichen werden. Zudem soll Geflügel in die Verbote einbezogen werden, sowie Samen, Eizellen und Embryonen, sowie die Nachkommen von Klontieren und aus ihnen gewonnene Lebensmittel. Wohl für den Fall, dass man trotz alledem ein Schlupfloch in den Binnenmarkt übersehen haben könnte, fordert der Bundesrat dann noch eine Kennzeichnungspflicht der Klontiere, ihrer Nachkommen und der aus ihnen gewonnenen Lebensmittel.
Die Europäische Kommission stützt ihr Klonverbot allein auf Tierschutzüberlegungen: das Verfahren belastet das austragende Muttertier und den Klon durch überdurchschnittlich häufige Funktionsstörungen der Plazenta, Fehlgeburten, schwierige Geburten und neonatale Todesfälle. Das Klonen hat aber keine Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit von Fleisch und Milch. Und andere ethische Überlegungen, die für die Eine oder den Anderen relevant sein mögen („der Mensch soll dem lieben Gott/der Natur nicht ins Handwerk pfuschen“), wird die WTO nicht als Begründung von Importverboten gelten lassen.